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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG und Kunden (nachfolgend „Patienten“) die sich für einen Termin anmelden und / oder die angebotene Leistungen in Anspruch nehmen. 

Diese AGB und die medizinischen Informationen auf der Homepage sind kein Ersatz für Beratung und / oder Behandlung durch Ärzte.

2. Dienstleistung

Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG erbringt minimal-invasive und chirurgische Behandlungen im Bereich der Plastischen- und Ästhetischen Chirurgie sowie im Bereich der Ästhetischen Medizin als Dienstleistung (nachfolgend „Behandlung“). Soweit gesetzlich bedingt, werden die Behandlungen durch einen Facharzt durchgeführt oder erfolgen die Behandlungen unter fachärztlicher Verantwortung. Die Behandlungsdauer richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen einer – nach der Kunst der Wissenschaft („lege artis“) durchgeführten – Behandlung und liegt in unserem Ermessen.

2.1 Selbstzahlerleistung

Die rein-ästhetischen Leistungen sind von einer Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen ausgeschlossen. Es handelt sich bei diesen Leistungen um Selbstzahlerleistungen. Für funktionell-medizinisch-indizierte Behandlungen, müssen allfällige Kostengutsprachen seitens der Kranken- und anderen Versicherung zwingend vor der Behandlung eingeholt werden. Eine nachträgliche Bearbeitung von derartigen Gesuchen ist nicht möglich.

2.2 Eignungsbeurteilung

Die Eignungsbeurteilung („Indikationsstellung“) für eine Behandlung erfolgt durch den behandelnden Arzt und wird während dem Beratungs- und Aufklärungsgespräch durchgeführt. Unmittelbar vor der Behandlung werden die Indikationsstellung und die Behandlungsfähigkeit erneut überprüft.

2.3 Behandlung minderjähriger Patienten

Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG führt keine rein-ästhetische Behandlungen bei minderjährigen Patienten durch. Bei minderjährigen Patienten ist eine Behandlung nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Korrektur einer kongenitalen Fehlbildung) mit schriftlichem Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters möglich. Wir empfehlen, dass ein gesetzlicher Vertreter bei allen Terminen anwesend ist.

3. Terminvereinbarung

Termine können telefonisch, in Person in unserer Klinik in Kreuzlingen, schriftlich (Brief oder Email), oder über die Webseite gebucht werden.

Gebuchte Termine sind verbindlich. Sollten Patienten nicht in der Lage sein einen gebuchten Termin wahrzunehmen, bitten wir Patienten, sich mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich (Brief oder Email) abzumelden. Über das Wochenende innerhalb von 72 Stunden. Falls die Abmeldung verspätet oder gar nicht erfolgt, kann die jeweils gebuchte Behandlung oder mindestens CHF 100 nach unserem Ermessen in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für gratis Beratungen.

Falls ein Termin unsererseits verschoben werden muss, bieten wir Patienten einen Ersatztermin an und wird die Behandlung fortgesetzt. Termine können jederzeit und so oft wie nötig verschoben werden. Es besteht keinen Anspruch auf eine Entschädigung in jeglicher Form, sollte ein vereinbarter Termin nicht, oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, stattfinden können.

4. Behandlungskosten

Die Behandlungskosten variieren je nach Aufwand. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Durchschnittswerte. Eine individuelle Schätzung wird Patienten meistens am Ende der Beratung gegeben. Die Behandlungskosten werden im Behandlungsvertrag verbindlich festgelegt. Darüber hinaus können Kosten für externe Dienstleister (Servicekosten einer externen Belegarzteinrichtung, Anästhesie, Übernachtungen, etc.) anfallen. Diese richten sich nach den Geschäftsbedingungen der externen Dienstleister und sind z.B. von der Operationsdauer / Aufenthaltsdauer abhängig. Behandlungskosten, die auf eine andere Art und Weise bekannt gegeben wurden (insbesondere mündlich, in Prospekten oder auf der Webseite) sind nicht verbindlich und stellen keine Offerte dar.

5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 

Rechnungen für Behandlungen sind innert auf der Rechnungsstellung angegebenen Frist nach Rechnungsstellung zu begleichen. Werden die Gebühren nicht fristgerecht bezahlt, können Verzugszinsen und weitere Kosten anfallen. Offene Forderungen und Betreibungen können an Dritte weitergegeben werden.

Bei Reservierung eines Operationstermins müssen 20 % als Reservationsgebühr sofort eingezahlt werden. Sobald dieser Betrag eingezahlt ist, gilt die Operation als bestätigt. Die restlichen 80 % des Operationsbetrages sind innert der auf der Rechnungsstellung angegebenen Frist einzuzahlen.

Bei einer Absage des Operationstermins bis 14 Werktage vor der Operation und der Reservierung eines neuen Operationstermins, werden die 20 % Reservationsgebühr auf den neuen Operationstermin angerechnet. Bei einer Absage und Umbuchung in einem Zeitraum unter 14 Werktagen vor der Operation ist eine Anrechnung leider nicht mehr möglich, da nun bereits sämtliche Operationsvorbereitungen getroffen sind.

Sollte der Operationstermin ohne eine Umbuchung abgesagt werden, kann die Reservationsgebühr leider in keinem Fall zurückerstattet werden. Eine Übertragung oder eine Verrechnung der Reservationsgebühr mit anderen Dienstleistungen ist nicht möglich.

Sollte die Indikationsstellung sich ändern, oder aus medizinischen Gründen eine Behandlungsunfähigkeit bestehen, erstattet Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG das Arzthonorar abzüglich der Reservationsgebühr zurück. Eine Kostenrückerstattung der anfälligen Kosten externer Dienstleister (Hotelübernachtung, Kosten einer externen Belegarzteinrichtung, externe Anästhesie) wird nicht garantiert und richtet sich nach deren Geschäftsbedingungen.

Eine Rückerstattung oder Reduktion des Behandlungsbetrages ist ausgeschlossen, wenn der erhoffte Erfolg trotz fachmännisch ausgeführter Behandlung nicht eingetreten ist.

6. Behandlungserfolg und Gewährleistung

Alle Behandlungen bei Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG werden fachmännisch und lege artis durchgeführt. Weitergehende Gewährleistungen und Garantieleistungen, auch im Bezug auf Verträglichkeiten und Erfolg von Behandlungsmethoden und eingesetzten Produkten werden nicht gegeben. Dies gilt insbesondere für das ästhetische Ergebnis, da dieses sich trotz sorgfältiger Durchführung der Behandlung, sehr individuell / Patientengebunden entfalten kann. Auch können bei Behandlungen Komplikationen und Nebenwirkungen auftreten, die den Behandlungserfolg möglich beeinträchtigen.

Es bestehen keine Ansprüche wie z.B. Gewährleistungsrechte (Korrektur etc.), wenn die Behandlung nicht zum gewünschten funktionellen oder ästhetischen Ergebnis führt oder nicht die Vorstellung der Patienten entspricht.

6.1 Meldung von Behandlungsmängel

Sollten Behandlungen nicht nach den Wünschen der Patienten abgelaufen sein, oder nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, bitten wir Patienten diese Mängel schnellstmöglich, spätestens aber 3 Werktage nachdem der Patienten die Mängel erkennen konnte schriftlich mitzuteilen, andernfalls sind alle Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.

6.2 Allfällige Korrekturbehandlung

Bei einer Korrekturbehandlung (soweit diese vom behandelnden Arzt als notwendig erachtet wird) ist die chirurgische- und / oder medizinische Behandlung kostenlos. Anfallende Sach- und externe Servicekosten z.B. für Anästhesie, eine externe Belegarzteinrichtung, Übernachtung, Materialverbrauch etc. sind anteilig von Patienten zu tragen.

Korrekturen für Behandlungen mit Botulinum Toxin und Filler sind innerhalb von 2 Wochen kostenlos nach unserem Ermessen möglich. Weitere Nachbehandlungen sind vollständig zu verrechnen.

Die Anweisungen des Arztes müssen strikt befolgt werden. Dies umfasst auch die Vor- und Nachbehandlung. Andernfalls erlischt jeglicher Anspruch auf Korrekturen oder Nachbehandlungen. Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG behält sich vor, bei Weigerung nicht zu behandeln oder eine Behandlung abzubrechen.

6.3 Schadensersatz

Die Haftung von Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG und seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind etwaige Schadenersatzansprüche auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

Schadensersatzansprüche gegenüber Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG verfallen mit Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Behandlung, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.

Für Schäden, die durch falsche Informationen und/oder Unterlassung wesentlicher Informationen durch Patienten entstehen, kann Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG nicht haftbar gemacht werden.

6.4 Gewährleistung bei Belegarzttätigkeiten

Bei Belegarzttätigkeiten besteht für die durch eine externe Belegarzteinrichtung erbrachten, über die ärztlichen Leistungen von Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG hinausgehenden ambulanten und stationären Leistungen, ein separates Rechtsverhältnis zwischen Patienten und externe Dienstleister. Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG ist in Bezug auf den Leistungen der Belegarzteinrichtung gegenüber Patienten bei allfälligen Pflichtverletzungen nicht verantwortlich und nicht direkt haftbar.

7. Pflichten

Patienten verpflichten sich, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu handeln und insbesondere

  • wahrheitsgemässe Angaben über ihre Person, Gesundheit und körperliche Verfassung zu machen;

  • uns ihre korrekten Kontaktinformationen mitzuteilen;

  • bei Buchung unserer Leistungen zahlungsfähig zu sein;

  • uns eine während der Behandlung eintretende Zahlungsunfähigkeit umgehend zu melden;

  • bei Inanspruchnahme unserer Behandlungen unsere Weisungen zu befolgen (insbesondere unsere Pflege- und Verhaltensregeln);

  • uns nur solche Informationen und Unterlagen zu übermitteln, an denen die Patienten berechtigt sind und die mit uns geteilt werden dürfen.

Bei Verletzung dieser Pflichten sind wir berechtigt, Patienten unsere Behandlungen zu verweigern. Patienten sind zudem einverstanden, die bei uns dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

8. Datenschutz

Für die Durchführung der Behandlungen und Operationen ist Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG darauf angewiesen, Patientendaten zu bearbeiten, welche dem Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) unterstehen können. Patientenadaten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet.

8.1 Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

Die Patienten entbinden die Ärzte sowie Mitarbeiter von Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG, sofern sie dem Berufsgeheimnis unterstehen, ausdrücklich vom Berufsgeheimnis hinsichtlich sämtlicher Informationen und Dokumente, welche die Patienten Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG zur Verfügung stellen, insoweit diese für allfällige Diagnostik, für die Behandlung, für die Nachsorge, und für die Rechnungsstellung und das Inkasso erforderlich sind.

Patienten sind damit einverstanden, dass

  • Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG im Falle eines anhaltenden Zahlungsverzuges dem Betreibungsamt die für die Betreibung erforderlichen Angaben machen kann und

  • Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG dem zuständigen Gericht die notwendigen Angaben für die Durchsetzung der Forderung der Vertragssumme machen kann.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB, oder eine Beilage der AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

10. Schlussbestimmungen

Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge zwischen Privatklinik Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 45, 8280 Kreuzlingen c/o Swiss Private Cardiology Center AG und Patienten gilt die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Version.

Der Gerichtsstand befindet sich in Kreuzlingen. Es gilt das schweizerische Recht.

Die vorliegenden AGB sind gültig ab 01.01.2024

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